Wie silicon heute meldet, hat das Bundespatentgericht Microsofts europÀisches Patent EP 0618 540 B1 auf das FAT-Dateisystem „… mit Wirkung fÌr das Hoheitsgebiet der Bundesrepublik Deutschland fÌr nichtig …“ erklÀrt.
In der BegrÌndung des Urteils heiÿt es, dass das FAT-Dateisystem auf keine erfinderische TÀtigkeit zurÌckgehe und somit nicht patentierbar sei.