Microsofts FAT-Patent fÌr ungÌltig erklÀrt

Wie silicon heute meldet, hat das Bundespatentgericht Microsofts europÀisches Patent EP 0618 540 B1 auf das FAT-Dateisystem „… mit Wirkung fÌr das Hoheitsgebiet der Bundesrepublik Deutschland fÌr nichtig …“ erklÀrt.

In der BegrÌndung des Urteils heiÿt es, dass das FAT-Dateisystem auf keine erfinderische TÀtigkeit zurÌckgehe und somit nicht patentierbar sei.

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Von Heiko

Gründer, Admin und Hauptautor von Fedora-Blog.de. Benutzt Fedora seit Core 4, hat nach Core 6 aber bis zum Release von Fedora 12 einen Abstecher zu CentOS gemacht, ist inzwischen aber wieder zu Fedora zurückgekehrt und plant auch nicht, daran in naher Zukunft etwas zu ändern.